Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied der AV werden?

Mitglieder in der AV können alle ordentlichen Mitglieder des LaFT Ba-Wü werden.

Welche Vorteile bestehen für die Mitglieder einer AV?

Die AV übernimmt die formellen Verpflichtungen seiner Mitglieder nach dem KSVG im Zusammenhang mit der KSK-Abgabe. Das bringt für Mitglieder folgende Vorteile:

  • Erhebliche Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes
  • Einfache „Vergangenheitsbewältigung“ nach den Regeln der AV: Theater, Companien und Solokünstler, die bisher keine Abgaben an die KSK gezahlt haben, obwohl sie abgabepflichtig waren, bezahlen ab dem Zeitpunkt der Mitgliedschaft in der AV einen erhöhten Abgabesatz. Die Zeitdauer des erhöhten Abgabesatzes richtet sich nach der Gründung eines Theaters und ist für höchstens 5 Jahre fällig.
  • keine Aufzeichnungspflicht und Meldepflicht gegenüber der KSK für die Dauer der Mitgliedschaft in der AV
  • keine Betriebsprüfungen durch die KSK bzw. DRV (Deutsche Rentenversicherung)
  • Hohe Planungssicherheit durch genaue Kalkulation der laufenden Abgaben
  • die Verwaltungskosten der AV werden vom LaFT übernommen

Wie werde ich Mitglied in der AV?

Beitrittserklärung herunterladen, ausfüllen, unterzeichnen und an den LaFT Ba-Wü senden.

Ich hab‘ da noch spezielle Fragen zur AV…

In den FAQ’s sind die häufigsten Fragen beantwortet. Darüber hinaus steht die Geschäftsstelle der AV zu den üblichen Büro-Zeiten des LaFT Ba-Wü gerne zur Verfügung.